Plötzlich erkrankt man schwer, hat einen schweren Unfall oder wird pflegebedürftig – Jeder der seinen eigenen Haushalt oder seine eigene Pflege nicht mehr selbst bewerkstelligen kann, bekommt Hilfe. Dieser Artikel verrät alles Wichtige dazu.
Das Wichtigste über eine Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse:
Sofern sie ärztlich verschrieben wurde, wird eine Haushaltshilfe für einen bestimmten Zeitpunkt von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung ist hierfür, dass man gesetzlich krankenversichert ist.
Eine Haushaltshilfe muss als Minijob angemeldet werden:
Wer eine Putzhilfe oder eine Haushaltshilfe beschäftigen möchte, die kein Gewerbe hat, muss sie oder ihn anmelden. Diese Anmeldung ist über die Minijob-Zentrale möglich, sofern sie nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Ansonsten kann man auch eine Reinigungsfirma Stuttgart engagieren.
Steuern sparen:
Als haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Wird eine Pflegekraft, etwas bei Pflegebedürftigkeit beschäftigt, kann man diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend machen.
Man sollte keine Schwarzarbeit riskieren:
Schwarzarbeit ist in Deutschland strengstens verboten, und kann mit sehr hohen Bußgeldern bestraft werden. Ebenso können enorme Nachzahlungen von diversen Sozialversicherungsbeiträgen auf einen zukommen. Aus diesem Grund muss eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter auch immer in der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
Lieferdienste für Getränke und Lebensmittel
Mittlerweile werden diese Lieferdienste so ziemlich überall angeboten. Bauern, die in der Nähe wohnen, bieten an, einmal wöchentlich eine Kiste mit Gemüse vor die Haustüre zu stellen. Doch auch ein Versand der Lebensmittel mit der Post wird inzwischen von so manchen Supermarktketten angeboten. Über das Internet kann man sich seinen Warenkorb füllen und zu einem festgelegten Zeitraum liefern lassen. Zum Einkaufspreis fallen hierbei noch Gebühren für die Lieferung an.
Doch auch über den Postweg kann man sich mittlerweile Essen und Getränke liefern lassen. Das dauert zwar ein oder zwei Tage länger, doch die Ware kommt an. Der Einkauf kommt mit einem Zuschlag für die Lieferung nach Hause, sind tiefgekühlte Lebensmittel dabei, sind die Kosten, aufgrund der speziellen Verpackung, etwas höher.
Betreuung und Begleitung
Wer allein sein Haus nicht mehr verlassen möchte, oder sich allein im Haus nicht mehr sicher und wohlfühlt, kann jemanden beschäftigen, der einen im Haus versorgt und ihn beispielsweise zu Arztbesuchen begleitet. In den meisten Fällen übernehmen dann diese Menschen auch andere Dienste im Haushalt, unter anderem Putzen oder Einkaufen.
Mit Betreuung ist hier keinesfalls die rechtliche Seite gemeint. Nur unter strengen Voraussetzungen kann ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter benannt werden, unter anderem wenn ein Mensch wegen seiner schweren Krankheit, beispielsweise Demenz, seine rechtlichen Angelegenheiten und seine Finanzen nicht mehr selbst regeln kann.
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